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   LG Frankfurt/Main, 11.10.2023 - 2-13 S 39/23   

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https://dejure.org/2023,44465
LG Frankfurt/Main, 11.10.2023 - 2-13 S 39/23 (https://dejure.org/2023,44465)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.10.2023 - 2-13 S 39/23 (https://dejure.org/2023,44465)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - 2-13 S 39/23 (https://dejure.org/2023,44465)
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  • VGH Bayern, 30.05.2022 - 6 CE 22.1250

    Einlegung der Beschwerde durch Prozessbevollmächtigten ohne Rücksprache mit dem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.10.2023 - 13 S 39/23
    Dass hierzu eine Vollmacht besteht, belegt nicht, dass die Klägerin den unbedingten Auftrag erteilt hat, gegen jede mögliche Entscheidung - z.B. bei geringfügigem Teilunterliegen - Rechtsmittel einzulegen, weil der Bevollmächtigte insoweit stets damit rechnen muss, dass ein Mandant ein Verfahren nicht fortsetzen möchte (VGH München, Beschluss vom 30.05.2022 - 6 CE 22.1250).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 24 U 211/09

    Anwaltsgebühren für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.10.2023 - 13 S 39/23
    Im Hinweis vom 28.08.2023 ist bereits unter Bezugnahme auf andere obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2010 - I-24 U 211/09) dargelegt worden, dass und warum aus der Vollmacht kein Rückschluss auf den Umfang des Auftrags gezogen werden kann.
  • BGH, 17.06.2004 - IX ZR 56/03

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei Beratung über die Wandelung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.10.2023 - 13 S 39/23
    Erforderlich ist jedoch, dass überhaupt jemals ein Auftrag für das konkrete Tätigwerden des Anwalts erteilt worden ist, da nur dann ein Vergütungsanspruch der Klägervertreter gem. § 611 BGB entstanden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17.06.2004 - IX ZR 56/03), der als Verzugsschaden von der Beklagten ersetzt verlangt werden könnte.
  • AG Frankfurt/Main, 17.01.2023 - 32 C 2535/22
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.10.2023 - 13 S 39/23
    Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 22.12.2022 (Az.: 32 C 2535/22 (72)) wird zurückgewiesen.
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